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BVerwG, 27.11.1973 - II B 37.73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden an einer Fristversäumnis bei ordnungsgemäß eingereichtem Nachsendeantrag und dessen fehlerhafter Ausführung - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche Bedeutung der ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.01.1973 - V A 24/71
- BVerwG, 27.11.1973 - II B 37.73
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 27.11.1973 - II B 37.73
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne der Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -). - BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
Auszug aus BVerwG, 27.11.1973 - II B 37.73
Der Kläger meint, grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO habe die Frage: "Hängt die Verwirkung nur vom Verhalten einer Partei ab oder ist ... das Verhalten beider Parteien zu würdigen?" Diese Frage ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, daß bei der Prüfung, ob ein Klaganspruch verwirkt ist, das Verhalten beider Parteien nach Treu und Glauben zu würdigen ist (vgl. BVerwGE 5, 136 [140]).
- BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74
Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen …
Im wesentlichen das gleiche ist im Beschluß vom 27. November 1973 - BVerwG II B 37.73 - ausgesprochen. - BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 403.79
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse verwirkt sind, hängt - wie bei allen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Institutionen -stets von den jeweiligen einzelnen Umständen ab, die einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1973 - BVerwG 2 B 37.73 -, vom 10. Juni 1975 - BVerwG 2 B 1.75 -, vom 21. September 1976 - BVerwG 2 B 41.76 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 sowie BVerwG 2 B 43.76 -). - BVerwG, 18.07.1980 - 2 ER 406.79
Verwirkung prozessualer Befugnisse im öffentlichen Recht - Beiordnung eines …
Ob im konkreten Fall unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte materielle Rechte oder prozessuale Befugnisse verwirkt sind, hängt - wie bei allen aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleiteten Institutionen - stets von den jeweiligen einzelnen Umständen ab, die einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermögen (vgl. Beschlüsse vom 27. November 1973 - BVerwG 2 B 37.73 -, vom 10. Juni 1975 - BVerwG 2 B 1.75, vom 21. September 1976 - BVerwG 2 B 41.76 - und vom 25. November 1976 - BVerwG 2 B 40.76 - sowie BVerwG 2 B 43.76 -).